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Bootshaus- und Platzordnung

Bootshaus- und Platzordnung

Bootshaus- und Platzordnung des Kanu-Club Welfen Ravensburg e.V.

 

  1. Das Gelände und das Bootshaus stehen allen Clubmitgliedern und deren Gästen zur Verfügung. Fremde sollten angesprochen und vom Platz gewiesen werden. Das Mitbringen von Gästen ist auf Werktage zu beschränken. Mitglieder, die das Mitbringen von Gästen übertreiben, werden von der Vorstandschaft angesprochen.

     

  2. Aus versicherungstechnischen Gründen (Diebstahl und Brand) sind beim Verlassen des 
    Bootshauses oder des Geländes alle Türen zu verschließen und das Licht zu löschen sowie 
    die Kippsicherungen auszuschalten.

     

  3. Das Weitergeben von Bootshausschlüsseln und Einfahrtskarten an Nichtmitglieder ist untersagt.

     

  4. Der Zugang zu den Bootsplätzen ist immer freizuhalten. Über die Vergabe von Bootsplätzen entscheidet der Bootshauswart im Einvernehmen mit dem Kassierer und dem 1. Vorstand. Jede Veränderung der Bootsplätze (Tausch, Umbau) muss vom Bootshauswart genehmigt werden.

     

  5. Die Boote sind vor dem Einbringen in das Bootshaus zu Reinigen. Trockenes Bootszubehör ist im Boot zu verstauen, nasses Bootszubehör ist an den vor gesehenen Haken an der rechten inneren Bootshauswand aufzuhängen. Das Benutzen anderer Boote oder Zubehörteile ist ohne Erlaubnis des Eigentümers verboten.

     

  6. Das mehrtätige ausleihen von Vereinsbooten sowie das verleihen an Nichtmitglieder muss vom 1. Vorstand, vom Wanderwart oder vom Wildwasserwart genehmigt werden. Fahrten mit Vereinsbooten müssen in das Vereinsfahrtenbuch eingetragen werden. Das Benutzen von Vereinseigentum erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzer haften für auftretende Schäden. 

     

  7. Zum Ein- und Aussetzen der Boote ist eine begehbare Gasse freizuhalten.

     

  8. Die Zufahrt zum Vereinsgelände ist immer freizuhalten (Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr).

     

  9. Das Lagern von Motoren und Benzin sowie das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer ist in den Räumen (Bootslager und Haus „Kirn“) verboten. Das Gelände und das Bootshaus sind kein Lagerplatz für private Gegenstände (außer Boote und Bootszubehör). Bade- und Sportkleidung sowie Liegestühle dürfen nicht im Umkleideraum oder im Bootslager zurückgelassen werden. Mitgebrachte Hunde sind an der Leine zu führen.

     

  10. Das Haus „Kirn“ (Eigentum des Yachtclubs) und das Bootslager sind sauber zu halten. Abfälle sind täglich wieder mit nach Hause zu nehmen. Zur Instandhaltung werden von Fall zu Fall Arbeitsdienste angesetzt.

     

  11. Als Unterpächter des Württ. Yacht-Clubs („WYC“) sind die allgemein gültigen Punkte der Platzordnung des WYC auch für uns gültig und zu beachten. Ebenso sind die Anordnungen des WYC-Platzwartes zu befolgen.

     

  12. Rechtslage: Satzung des KCW §3, §6

     

  13. Die Mitglieder verpflichten sich, die Bootshaus- und Platzordnung strikt einzuhalten. Bei grobem Verstoß gegen diese Anordnung kann nach §6 der Satzung der Vorstand über den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.
     

KCW Die Vorstandschaft

Im Januar 2019

Ergänzungen und Hinweise zur Bootshaus- und Platzordnung

  1. Das Gelände und das Bootshaus stehen allen Clubmitgliedern und deren Gästen zur Verfügung. Fremde sollten angesprochen und wenn nötig vom Platz gewiesen werden. Das Mitbringen von Gästen ist auf Werktage zu beschränken. Mitglieder, die das Mitbringen von Gästen übertreiben, werden von der Vorstandschaft angesprochen.

     

  2. Das Benutzen von Vereinseigentum erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzer haften für auftretende Schäden

     

  3. Aus versicherungstechnischen Gründen (Diebstahl, Brand) sind beim Verlassen des Bootshauses oder des Geländes alle Türen zu verschließen und das Licht zu löschen. 

  • Alle 3 Kippsicherungen auf AUS

  • Boden sauber fegen und Fußmatten ausklopfen

  • Fenster, Fensterläden, Türen und Haustüre (2x!) schließen

  4. Das Weitergeben von Bootshausschlüssel oder Einfahrtskarte an Nichtmitglieder ist untersagt.

 

  5. Als Unterpächter des WYC sind die allgemein gültigen Punkte der Platzordnung des WYC auch für uns gültig und zu beachten. Ebenso sind die Anordnungen des WYC-Platzwartes zu befolgen. Ein Auszug der Platzordnung des WYC ist im Bootslager angeschlagen.

 

Haus „Kirn“

Bitte alles so aufgeräumt verlassen, wie wir es auch anzutreffen wünschen, besonders:

  1. Keine Lebensmittel lagern (Nager und sonstige Tiere)

  2. Müll mit nach Hause nehmen (Ratten)

  3. Keine Wasserpfützen auf dem Holzboden hinterlassen (Umkleideraum, Toilette: im Sitzen urinieren)

  4. Private Gegenstände (Kleider, Liegestühle, Stühle etc.) generell mitnehmen

  5. Küche, Herd, Spüle und Waschbecken in der Umkleide putzen; Punkt 3 (oben) beachten

  6. Gerne auch mal zwischendurch: Bootshaus fegen, Spinnweben entfernen, Fenster putzen

 

Bootslager

  1. Der Zugang zu den Bootslagern ist immer freizuhalten. Über die Vergabe von Bootsplätzen entscheidet der Bootshauswart im Einvernehmen mit dem Kassierer und dem 1. Vorstand. Jede Veränderung der Bootsplätze (Tausch, Umbau) muss vom Bootshauswart genehmigt werden.

     

  2. Vereinsboote (siehe Liste an der Tür) und Vereinsmaterial sind nur nach können und vorhergehender Einweisung zu benutzen (Boote, Steueranlagen, nasses Zubehör etc. können schon bei erstmaliger falscher Benutzung schimmeln oder beschädigt werden).

     

  3. Vereinsboote sind aus Versicherungsgründen vor der Benutzung (und danach die Nutzungsdauer) im Vereinsfahrtenbuch an der Tür einzutragen. Vereinsboote können in der ebenfalls aushängenden Liste zu einem bestimmten Termin reserviert werden.

     

  4. Vereinsboote samt Zubehör sind nach der Benutzung zu säubern und zu trocknen (insbesondere beachten: nasse Spritzdecken und Schwimmwesten zum Trocknen aufhängen sowie Luken kontrollieren und gegebenenfalls zum Trocknen offenlassen um Schimmelbildung zu vermeiden)

     

  5. Privatboote und -material sind nur mit Zustimmung des Eigners zu benutzen.

     

  6. Nur zum Paddeln bestimmte Sachen lagern (keine Liegestühle etc.), Bootszubehör ist in den Booten zu lagern.

     

  7. Die Boote sind vor dem Einbringen in das Bootshaus zu reinigen.

 

Platz allgemein 

  1. Der Bootshauswart koordiniert primär die anstehenden Arbeiten, er ist kein „Gratishausmeister“. Die Beseitigung von angeschwemmtem Material sowie die Säuberung von Räumen, Sanitäranlage, Küche, Tischen und Fenstern sind Aufgabe aller Mitglieder.

     

  2. Gassen für Bootstransport sind frei zu lassen. Autos sind vor der rot-weißen Absperrung zu parken.

     

  3. Liegewiese und Tische können nicht reserviert werden und sind so zu benutzen, dass auch andere den Platz nutzen können.

     

  4. Private Gäste dürfen nur werktags mitgebracht werden.

     

  5. Vereins- und Privatfeste sind rechtzeitig im Kalender an der Tür im Bootslagereinzutragen und müssen vom Vorstand genehmigt werden.

     

  6. Mitgebrachte Hunde sind an der Leine zu führen.

     

  7. Die Teilnahme an angesetzten Arbeitseinsätzen ist für jedes Mitglied Ehrensache, um unser schönes „Plätzle“ am Bodensee erhalten zu können sowie um „Pflicht- Arbeitsstunden“ (wie in vielen anderen Vereinen üblich) zu vermeiden.

 

KCW Die Vorstandschaft 
Januar 2019